Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – zumindest in der Theorie. In der Praxis kann jedoch einiges schiefgehen: Flugverspätungen, mangelhafte Hotels oder überraschende Preiserhöhungen sorgen für Frust statt Erholung. Ein aktueller Test zeigt, welche Rechte Reisende in solchen Fällen haben und wie sie sich wehren können. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst, basierend auf dem SWR-„Marktcheck“-Test.
Ein Horrortrip: Familie erlebt Flug-Odyssee
Eine beispielhafte Leidensgeschichte erlebte Schlagersängerin Sarah-Maria Ligas mit ihrer Familie: Nach einem zweiwöchigen Urlaub auf den Kapverden wurde die Rückreise zur Tortur. Der geplante Heimflug nach Stuttgart verzögerte sich aufgrund technischer Probleme und unerwarteter Zwischenstopps.
Der Ablauf:
- Erster Zwischenstopp auf der Nachbarinsel Sal: Technische Probleme stoppten den Flug.
- Notübernachtung mit Kleinkind: Die Familie musste auf Sal in einem Hotel übernachten.
- Nächster Stopp auf Teneriffa: Wegen eines Nachtflugverbots konnten sie erneut nicht weiterfliegen. Ein Erwachsenenhotel verweigerte die Aufnahme der Familie.
- Ankunft in Stuttgart: Mit zwei Tagen Verspätung und mehreren Flugtickets kamen sie schließlich zu Hause an.
Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen
EU-Regeln sind klar: Reisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Flüge mehr als drei Stunden verspätet sind:
- 250 Euro bei Kurzstrecken (bis 1.500 km)
- 400 Euro bei Mittelstrecken (bis 3.500 km)
- 600 Euro bei Langstrecken (ab 3.500 km)
Laut Rechtsanwalt und Experte Holger Hopperdietzel kann bei mehreren Verspätungen sogar doppelt Entschädigunggefordert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Wenn ein Ersatzflug ebenfalls verspätet ist, besteht erneut ein Anspruch auf Ausgleich.
In Sarah-Maria Ligas‘ Fall hätte die Familie Anspruch auf zweimal 600 Euro pro Person – insgesamt 3.600 Euro. TUIFly bot jedoch nur 1.800 Euro an. Das zeigt: Fluggesellschaften versuchen oft, ihre Zahlungen zu minimieren.
Tipp: Wer sich ärgern muss, kann sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Alternativ helfen Fluggastrechteportale, die die Forderung gegen eine Provision übernehmen.
Achtung: Preiserhöhungen vor Reiseantritt
Ein weiterer Fall, der viele betrifft: Kann ein Reiseveranstalter den Preis kurz vor Abreise erhöhen?
Rechtslage: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- Ein Preisänderungsvorbehalt muss in den AGB stehen.
- Der Veranstalter darf nur zusätzliche Kosten wie Flughafengebühren oder Umweltabgaben weitergeben.
- Die Erhöhung ist auf maximal 8 Prozent des Reisepreises begrenzt.
- 20 Tage vor Reiseantritt sind keine Erhöhungen mehr zulässig.
Wer eine Preiserhöhung nicht akzeptieren will, kann kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Reservierte Poolliegen: Ein ärgerlicher Reisemangel
Der Klassiker: Morgens um 7 Uhr sind alle Poolliegen bereits mit Handtüchern belegt. Familie Maier aus dem Testfall erlebte genau das und zog nach dem Urlaub vor Gericht. Das Ergebnis: Der Reiseveranstalter wurde verurteilt, einen Teil des Reisepreises zu erstatten. 320 Euro erhielten sie zurück.
Wichtig: Auch solche Ärgernisse können als Reisemangel gelten, wenn der Veranstalter nicht einschreitet.
Reisemängel: So wehrt ihr euch richtig
- Vor Ort reklamieren: Sofort die Reiseleitung informieren.
- Beweise sichern: Fotos und Videos von den Mängeln machen.
- Nicht einfach handeln: Vor einem Hotelwechsel Genehmigung einholen.
Was ist ein Mangel?
- Kakerlaken oder Schimmel im Zimmer.
- Unzureichende Strandnähe (z. B. mehr als fünf Minuten Fußweg).
- Bauarbeiten mit erheblicher Lärmbelästigung.
Was ist keine Mangel?
- Kleine Unannehmlichkeiten wie ein schnarchender Sitznachbar oder gelegentliche Tierbesuche in südlichen Ländern.
Tipps für unbeschwertes Reisen
- Bei Flugverspätungen: Rechte prüfen und gegebenenfalls Entschädigung fordern.
- Preiserhöhungen vor Abreise: Die 8-Prozent-Grenze im Blick behalten.
- Mängel dokumentieren: Fotos machen und die Reklamation vor Ort melden.
- Absicherung: Bei Pauschalreisen hilft der Sicherungsschein, falls der Veranstalter insolvent wird.
Mit diesen Tipps seid ihr für eure nächste Reise gewappnet. Wenn doch etwas schiefgeht: Ruhe bewahren, Rechte kennen und durchsetzen. Denn Urlaub sollte erholsam und nicht nervenaufreibend sein!